§ 1 Name, Sitz
Der Verein führt den Namen „Ron’s Org Frankfurt“ und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Vereinssitz ist Frankfurt am Main.
§ 2 Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“. Zweck des Vereins ist Information und Bildung von Mitgliedern und der interessierten Öffentlichkeit auf dem Gebiet der Philosophie und Religion und deren Schnittpunkten, insbesondere Anwendung und Nutzbarmachung von philosophischen und religiösen Aspekten und Lehren für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung des Einzelnen und ein soziales und friedliches Zusammenleben.
Zweck ist insbesondere die Auseinandersetzung mit den Ideen von L. Ron Hubbard und William B. Robertson in philosophischer und religiöser Hinsicht, wie sie im Anhang zu dieser Satzung genauer beschrieben werden.
Der Verein grenzt sich ausdrücklich von der Church of Scientology und ihren offiziellen und inoffiziellen Untergliederungen ab.
§ 3 Tätigkeit
Zur Erreichung seiner Zwecke kann der Verein insbesondere öffentliche Veranstaltungen ausrichten, Räume anmieten, Forschungsvorhaben betreiben, Seminare und andere Unterrichtsangebote organisieren, Publikationen herausgeben und vertreiben sowie eine Sammlung von Schriften und anderen Medien betreiben und diese Mitgliedern und Nichtmitgliedern zugänglich machen. Er unterstützt Mitglieder und Nichtmitglieder, die die Lehren von L.Ron Hubbard und William B. Robertson erlernen und anwenden wollen.
Der Verein ist selbstlos tätig; die Tätigkeiten des Vereins dienen nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecken.
§ 4 Finanzielle Mittel des Vereins
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Vereinszwecke eingesetzt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Rücklagen können gebildet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.
§ 5 Organe
Die Vereinsorgane sind:
§ 6 Vorstand
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Vorstandsmitglied vertreten.
Der Vorstand und sein Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. Eine vorzeitige Abwahl eines Vorstandsmitgliedes ist nur durch Votum von mehr als der Hälfte der Mitglieder möglich, wenn dieses Votum gleichzeitig die Einsetzung einer anderen Person in das Amt beinhaltet. Im Falle von Tod oder Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes führt das andere Vorstandsmitglied die Vereinsgeschäfte allein und hat schnellstmöglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, durch die das vakante Amt besetzt wird.
§ 7 Mitgliedschaft
§ 8 Mitgliederversammlung
§ 9 Mitgliedsbeiträge
Der Verein kann von seinen Mitgliedern Beiträge erheben. Diese können von der Mitgliederversammlung in Form einer Beitragssatzung festgesetzt werden.
§ 10 Auflösung
Die Auflösung des Vereines kann nur von der Mehrheit aller ordentlichen Mitglieder beschlossen werden. In dem Auflösungsbeschluss ist zugleich festzulegen, welcher Organisation das Vereinsvermögen zufallen soll.
Dabei ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft festzulegen, der auferlegt wird, die Zuwendung für Zwecke der Bildung und Erziehung oder für Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Geistes- oder Religionswissenschaften zu verwenden.
– Frankfurt, den 28.10.2001 –
– Fassung vom 12.12.2004 –
Das Treffen findet am Freitag, den 06. Oktober um 19:30 Uhr bei uns in der Org und per Zoom statt.
Sie sind herzlich eingeladen daran teilzunehmen.
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Ron’s Org Frankfurt e.V. | Auf dem Berg 1 | 61184 Karben